1. Alle Angebote, Lieferungen und die Vergabe von Nutzungsrechten
erfolgen ausschließlich freibleibend und nicht exklusiv zu den nachstehenden
Geschäftsbedingungen.
2. Abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur bei
schriftlicher Bestätigung durch das Kunsthaus Schwanheide. Geschäftsbedingungen des Bestellers,
auf die in Bestellformularen, Lieferbestätigungen oder ähnlichem verwiesen wird, wird
hiermit widersprochen.
3. Eine Ablehnung unserer Lieferbedingungen erlangt nur durch
eine schriftliche Erklärung innerhalb von drei Werktagen ab Zugang des
Bildmaterials beim Besteller Gültigkeit.
4. Reklamationen, die den Inhalt der Sendungen betreffen, sind
innerhalb von zwei Werktagen nach Zugang des Bildmaterials beim Besteller telefonisch und
binnen weiter drei Werktage in schriftlicher Form mitzuteilen; Reklamationen hinsichtlich
technischer oder sonstiger verdeckter Mängel binnen zehn Werktagen nach Entdeckung in
schriftlicher Form.
5. der Besteller hat bei der Bestellung, spätestens jedoch vor der
technischen Nutzung der Bilder, Art, Umfang und Sprachraum der beabsichtigten Nutzung
anzugeben. Entsprechend den Angaben des Bestellers erklärt das Kunsthaus
Schwanheide schriftlich
sein Einverständnis zur Nutzung des gelieferten Bildmaterials. Entsprechen die Angaben
des Bestellers nicht der tatsächlichen Nutzungsart oder stimmt die tatsächliche Nutzung
nicht mit den Angaben des Bestellers überein, gilt das Nutzungseinverständnis als nicht
erteilt und ist das Kunsthaus Schwanheide von Schadenersatzansprüchen Dritter freigestellt.
6. Geliefertes Bildmaterials bleibt stets Eigentum des
Kunsthaus Schwanheide bzw. der Urheber. Es wird ausschließlich vorübergehend und zum Erwerb von
Nutzungsrechten im Sinne des Urheberrechts zur Verfügung gestellt.
7. Wir liefern ausschließlich digital vorliegende Fotografien oder
Ausdrucke, jedoch keine Original-Dias.
B. Honorare
1. Jede Nutzung unseres Bildmaterials ist honorarpflichtig.
Die aktuellen Preise finden Sie unter www.kunsthaus-schwanheide.de/foto/fotopreise.htm.
Dies gilt auch bei Verwendung eines Bildes als Vorlage für
Zeichnungen, Karikaturen, nachgestellte Fotos, sowie bei Verwendung von Bilddetails, die
mittels Montage, Fotocomposing, elektronischen Bildträgern oder ähnlichen Techniken
Bestandteil eines neuen Bildes werden.
Honorarfrei erlaubt sind: private Einzel-Ausdrucke (keine
Auflagendrucke oder Drucke gegen Entgelt), Archivkopien im Computer oder eine Verwendung
zu Layoutzwecken.
Sollen unsere digitalen Bilder in elektronische Datenbanken aufgenommen
werden, sind wir über den geplanten Vorgang vorab schriftlich zu informieren und es sind
unser schriftliches Einverständnis einzuholen, eine Honorarvereinbarung zu treffen und
weitere Einzelheiten abzuklären.
Es muß eine eindeutige Zuordnung zu unserer Urheberschaft
gewährleistet sein und wir an jeglichem Erlös angemessen beteiligt werden.
2. Honorare sind vor Verwendung zu vereinbaren. Sie richten sich nach
Medium, Art und Umfang der Nutzung, die uns anzugeben sind. Erfolgt keine Honoraranfrage
durch den Besteller oder keine sonstige Honorarvereinbarung, wird automatisch nach den
jeweils geltenden Honorarsätzen des Kunsthaus Schwanheide berechnet. Alle Honorarangabe in Angeboten, Preislisten und sonstigen
Unterlagen verstehen sich stets netto ohne Mehrwertsteuer.
3. die Honorare gelten für eine beliebige Nutzung.
4. Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden
und bedingen einen Aufschlag auf den Preis.
5. Mit der Bestellung einer Fotoauswahl auf Datenträger
oder per Datenübertragung wird die vereinbarte Summe fällig.
6. Falls die vorgesehene Veröffentlichung oder sonstige Verwendung
nicht erfolgt, kann ein bereits bezahltes Honorar nicht zurück erstattet werden.
C. Verfügungsbeschränkung, Haftung, Verwertungs- und Urheberrechte
1. Grundsätzlich wird nur das Nutzungsrecht am fotografischen
Urheberrecht übertragen. Das gilt insbesondere für Bildvorlagen, die vom Bildinhalt her
einem weiteren Urheberschutz unterliegen (z.B. Werke der Bildenden und darstellenden
Kunst). Die Ablösung der weiteren Urheberrechte sowie die der Erwirkung von
Veröffentlichungs-Genehmigungen bei Sammlungen, Museen und so weiter obliegt dem
Verwender.
2. Eine Entstellung des urheberrechtlich geschützten Werkes durch
Abzeichnen, nachfotografieren, FotoComposing oder elektronische Hilfsmittel ist nicht
gestattet. Ausnahmen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Tendenzfremde Verwendungen
und Verfälschungen in Bild und Wort sowie Verwendungen, die zur Herabwürdigung der
abgebildeten Personen führen können, sind unzulässig und machen den Verwender
schadenersatzpflichtig.
3. Die Weitergabe des Bildmaterials oder die Weitergabe von
Nachdruckrechten an Dritte ist nicht gestattet. Ebenso sind Dia-Duplizierungen und die
Fertigung von Internegativen, Reproduktionen und Vergrößerungen für Archivzwecke des
Bestellers sowie die Weitergabe derselben an Dritte nicht gestattet. Sonderfälle
bedürfen unserer schriftlichen Genehmigung. Der Besteller ist verpflichtet, uns Auskunft
erteilen, ob und in welchem Umfang er dupliziert hat oder sonst Vorlagen für eigene
Archivzwecke gefertigt hat.
4. Der Verwender ist zur Beachtung der publizistischen
Grundsätze des Deutschen Presserates (Pressekodex) verpflichtet. Der Verwender
beziehungsweise der Besteller trägt die Verantwortung für die Betextung. Für eine
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts oder des Urheberrechts durch eine
abredewidrige oder sinnentstellende Verwendung in Bild und Text übernehmen wir keine
Haftung. Bei Verletzung solcher Rechte ist allein der Verwender etwaigen Dritten
gegenüber schadenersatzpflichtig.
5. Die Veröffentlichung von Abbildungen bekannter
Persönlichkeiten kann nur mit deren Namen und nur redaktionell erfolgen.
6. Wir behalten uns die Übertragung von Zweitrechten an
Verwertungsgesellschaften ausdrücklich vor und erkennen Klauseln, nach denen wir mit der
Annahme eines Honorars die Wahrnehmung weiterer Rechte ausgeschlossen sein sollte, nicht
an.
D. Urheberrecht / Belegexemplar
1. Wir verlangen unter Hinweis auf § 13 UrhG ausdrücklich einen
Agentur- und Urhebervermerk und zwar in einer Weise, daß kein Zweifel an der Zuordnung
zum jeweiligen Bild bestehen kann. Sammelbildnachweise reichen in diesem Sinne nur aus,
sofern sich aus diesen ebenfalls die zweifelsfrei Zuordnung zum jeweiligen Bild vornehmen
läßt. Der Verwender hat das Kunsthaus Schwanheide von aus der Unterlassung der Urhebervermerke
resultierenden Ansprüchen Dritter freizustellen.
2. Ziffer eins gilt auch für Werbung, Einblendungen in
Fernsehsendungen und Filmen oder anderen Medien, falls keine ausdrückliche
Sondervereinbarung getroffen wurde.
3. Soweit vorstehend nicht besonders aufgeführt, unterliegt jegliche
Nutzung den Bestimmungen des deutschen Urheberrechtsgesetzes.
4. Von jeder Veröffentlichung im Druck sind uns gemäß § 25 VerlagsG
zwei vollständige Belegexemplar unaufgefordert und kostenlos zuzuschicken.
E. Vertragsstrafe / pauschalierter Schadenersatz
1. Bei unberechtigter Verwendung, Entstellung oder Weitergabe
unseres Bildmaterials, unberechtigter Weitergabe von Nachdruck-Rechten an Dritte sowie
unberechtigter Fertigung von Dia-Duplizierungen und Internegativen, Reproduktionen und
Vergrößerungen für Archiv Zwecke des Bestellers sowie Weitergabe derselben an Dritte
(vgl. Cl 2 und 3) wird vorbehaltlich der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen ein
Mindesthonorar in Höhe des Fünffachen des üblichen MFM-Honorars fällig.
2. Unterbleibt der Urheber- und/oder Agenturvermerk, so haben wir
Anspruch auf einen Zuschlag in Höhe von 100 Prozent zum jeweiligen Nutzungshonorar zzgl.
eventueller Verwaltungskosten.